Print House Group Ltd., Bulgarien
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen
Für die Nutzung sämtlicher von Print House Group Ltd., nachfolgend “Print House” genannt, bereitgestellten Dienste, Lieferungen, Angebote und Leistungen gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Print House und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend “Auftraggeber” genannt) und die von Print House angebotenen Leistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt Print House nicht an, es sei denn, Print House hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.1. Widerrufsrecht
Print House verkauft ausschließlich Druck- und Papiererzeugnisse oder sonstige Materialien und Dienstleistungen, die nach Kundenspezifikationen hergestellt werden. Das Recht zum Widerruf ist somit ausgeschlossen.
1.2. Bestellung mit Lieferung an Dritte
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Bestellende als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

§ 2 Preise
2.1. Verbindlichkeit des Angebots
Die Preisangebote von Print House erlangen erst mit der Bestätigung des Auftrages durch Print House Verbindlichkeit. Die in den Angeboten von Print House genannten Preise und Konditionen gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, und maximal bis 30 Tage nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber.
2.2. Angaben zum Preisangebot (Umsatzsteuer und Versandkosten)
Die Preisangebote von Print House enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten im Allgemeinen frei Haus und schließen Verpackung, Fracht, Porto, ggf. Verzollung, Versicherung und sonstige Versandkosten mit ein. Entzollung und andere Abgaben an Dritte sind nicht eingeschlossen, es sei denn, es ist explizit vereinbart.
2.3. Nachträgliche Änderungen
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken und Proofs, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.4. Zusatzleistungen
Etwaige Zusatzleistungen wie Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

§ 3 Zahlungsbedingungen
3.1. Zahlungszeitpunkt
Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Abweichende Zahlungsbedingungen werden auf dem Auftragsangebot, sowie Auftragsbestätigung und Rechnung aufgeführt. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
3.2. Skonti
Eine etwaige Skontovereinbarung wird auf dem Auftragsangebot, sowie Auftragsbestätigung und Rechnung angegeben. Darüber hinaus gehende Skonti werden ausgeschlossen.
3.3. Wechsel
Wechsel / Akkreditive werden als Zahlungsmittel von Print House nicht akzeptiert.
3.4. Vorleistung
Print House verlangt eine angemessene Vorauszahlung, die sofern nicht abweichend vereinbart, 50 % beträgt. Der Auftrag wird erst nach Eingang der Vorauszahlung bei Print House realisiert. Für etwaige Lieferverzögerungen und daraus resultierenden Haftungs- und Folgeschäden durch eine verspätet eingegangene Vorausleistung haftet Print House nicht. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs der Vorausleistung kommt es auf den Zeitpunkt des Eingangs der Vorausleistung bei Print House an. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für den rechtzeitigen Eingang der Vorauszahlung. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst mit Eingang der Vorauszahlung bei Print House.
3.5. Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
3.6. Zweifel an Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers
Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann Print House eine volle Vorausleistung verlangen, bei der § 3.4. gilt. Ferner kann Print House noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen Print House auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
3.7. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Zahlt der Auftraggeber binnen der vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten und/oder Zusatzleistungen gem. § 2 nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

§ 4 Lieferung
4.1. Gefahrenübergang
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird. Expresskosten oder Sonderversandformen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Etwaige offensichtliche Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich nach Empfang der Ware auf den Papieren des Frachtführers zu vermerken, anderenfalls werden die Tranportschäden durch den Frachtführer nicht erstattet.
4.2. Liefertermine
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von Print House ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform. Die Lieferzeit endet mit dem Tage, an dem die Ware an der Lieferadresse übergeben wird, oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen. Für Überschreitung der Lieferzeit ist Print House nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche Print House nicht zu verschulden hat, verursacht werden.
4.3. Verzögerung
Verzögert Print House die Leistung, so kann der Auftraggeber Rechte nur ausüben, wenn die Verzögerung von Print House zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
4.4. Verzögerung durch Betriebsstörungen
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von Print House als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens zwei Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung von Print House ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
4.5. Zurückbehaltungsrecht
Print House steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht soweit nicht anders vereinbart zu.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt im Eigentum von Print House bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Print House gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung der Ware ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Vorsorglich überträgt der Käufer hiermit das Eigentum an den neuen Sachen an Print House und wird sie für Print House verwahren. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt Print House Miteigentum. Die dem Käufer aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen tritt er hiermit an Print House ab. Der Auftraggeber ist nur nach Begleichung der Forderungen berechtigt, Rückübertragung der Forderungen in dem Umfang zu verlangen, in dem der Wert der abgetretenen Forderungen den Anteil der von Print House gelieferten Waren in der veräußerten Sache übersteigt. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Zugriffe Dritter auf die von Print House unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die an Print House abgetretenen Forderungen hat der Käufer sofort abzuwehren und Print House schriftlich mitzuteilen. Die von Print House zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme, Lithographien und Druckplatten bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum von Print House und werden nicht ausgeliefert.

§ 6 Beanstandungen/Gewährleistungen
6.1. Prüfung und Gefahrenübergang
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich und zur Gänze zu prüfen. Die Druckreiferklärung hat unter jede einzelne Seite mit Datum und Unterschrift des Prüfers oder durch entsprechendes Schreiben per E-Mail zu erfolgen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
6.2. Beanstandungen, Änderungen und geringfügige Abweichungen
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel hat der Auftraggeber innerhalb einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Versteckte Mängel, die nach der dem Auftraggeber obliegenden unverzüglichen Untersuchung der Ware zu diesem Zeitpunkt nicht feststellbar waren, hat dieser innerhalb von vier Wochen, nachdem er die Ware erhalten hat, ebenfalls schriftlich anzuzeigen. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und Print House als druckreif erklärt zurückzugeben. Print House haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
Farbverbindliche Vorlagen bedingen den Einsatz von Auflagenpapier und Auflagenmaschine. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich und zur Gänze zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Bei farbigen Reproduktionen gelten geringfügige Abweichungen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck, sowie innerhalb des Auflagendrucks, als vereinbart bis zu einer Toleranz von ± 15% des Volltondichtewertes. Proofs, farbige Laserdrucke und andere Simulationen des Druckbildes sind niemals farbverbindlich. Aufträge mit diesen Vorlagen werden nach betriebsüblichen Druckstandards bearbeitet.
Vom Auftraggeber beschafftes Material, Filme und Daten sind Print House frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gefahr für die Richtigkeit, der als geliefert bezeichneten Menge.
Plattenfehlkopien, Maschinenstillstände sowie Kosten für evtl. Umkopierungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Auf ausdrücklichen Wunsch kann die Prüfung von Print House übernommen werden. Die Überprüfung angelieferter Daten auf Vollständigkeit oder anderer Fehler geschieht nur auf gesonderten Auftrag. Der Zeitaufwand hierfür wird gesondert in Rechnung gestellt.
6.3. Berechtigte Beanstandungen
Bei berechtigten Beanstandungen ist Print House zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung unter Ausschluss anderer Ansprüche verpflichtet und berechtigt. Kommt Print House dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Print House nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferer. In einem solchen Fall ist Print House von seiner Haftung befreit, wenn es seine Ansprüche gegen die Zulieferer an den Auftraggeber abtritt.
6.4. Teilmängel
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
6.5. Haftungsbegrenzung
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Print House nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
6.6. Zulieferungen
Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht von Print House. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragung hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Print House ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen und zur Auftragsbearbeitung an Zulieferer weiterzugeben.
6.7. Schwankungen der Liefermenge
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20%, unter 2.000 kg auf 15% und unter 4.000 kg auf 10%.

§ 7 Haftung
7.1. Haftungsausschluss
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
7.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden, bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Print House; insoweit haftet Print House nur auf den nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware, bei Ansprüchen aus dem bulgarischen Verbraucherschutz-Gesetz.

§ 8 Verjährung
Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche innerhalb von vier Wochen beginnend mit der (Ab-) Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit Print House arglistig gehandelt hat.

§ 9 Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 10 Archivierung
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden durch Print House nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 11 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet dafür, dass er zu Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Daten bzw. zur Verfügung gestellten Vorlagen inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt berechtigt ist. Außerdem haftet er dafür, dass durch die Herstellung der von ihm in Auftrag gegebenen Drucksachen keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt. Der Auftraggeber hat Print House von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 13 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
13.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten werden entsprechend der bulgarischen Gesetzgebung und durch das zuständige bulgarische Gericht beigelegt. Print House ist jedoch befugt, den Besteller an seinem Geschäftssitz zu verklagen. Auf das Vertragsverhältnis findet bulgarisches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
13.2. Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 14 Datenschutz und Sicherheit
Sofern Print House Adressen für seine Kunden verarbeitet, ist Print House als Auftragsdatenverarbeiter tätig. Die Mitarbeiter von Print House sind auf das Datengeheimnis und auf die Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – auch soweit dies von Vertragspartner von Print House betrifft – verpflichtet. Die im Geschäftsverkehr mit Print House erfassten Kundendaten werden ausschließlich zur Geschäftsabwicklung und Kundenbetreuung verwendet. Diese Kundendaten werden zwecks Auftragsabwicklung und zur Kundenbetreuung bei Print House gespeichert. Die Weitergabe der Nutzerdaten darf zum Zwecke der Auftragsabwicklung an Dritte erfolgen. Die Kundendaten sind nach dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

Sofia, Stand Januar 2020